1. Der Vermieter überlässt dem Mieter gemäß ein technisch einwandfreies Mietobjekt zum persönlichen Gebrauch.
2. Der Mietgegenstand ist bei Vertragsende unter Berücksichtigung normaler Abnutzung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen worden ist. Durch unverschuldete oder normale Abnutzung entstandene Schäden sind dem Vermieter zu melden.
3. Hat der Mieter schuldhaft eine Beschädigung an der Mietsache verursacht, ist er dem Vermieter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Für den Schadenersatz werden die Kosten einer ortsansässigen Reparaturwerkstatt oder direkt beim Hersteller in Ansatz gebracht.
4. Der Mieter haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für den Verlust der Mietsache, auch für Schäden infolge eines Unfalls.
5. Der Vermieter haftet außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch die Mietsache oder deren Gebrauch entstehen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Termin pünktlich und in sauberem Zustand zurück zu geben.
7. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Mietsache stets beaufsichtigt und ggf. diebstahlsicher zu verwahren oder zu sichern ist.
8. Bei Verlust oder wirtschaftlichen Totalschaden der Mietsache ist dem Vermieter der aktuelle Marktwert der aktuelle Marktwert der Mietsache zu erstatten.
9. Die Terminänderung oder Absage der Mietsache bzw. Tour durch den Mieter ist kostenlos, wenn der Mieter spätestens bis 16 Uhr am Vortag des Termins telefonisch die Terminänderung oder Absage bekannt gibt. Bei späteren Absagen wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
10. Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Mietsache Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht und werden vom Verleiher kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht erlaubt. Das benutzen der Mietsache ist nur unter Einhaltung der lokalen Richtlinien erlaubt eine Missachtung ist ausdrücklich verboten.
11. Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. haftet als reine Vermietung nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
12. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich der Verleiher zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise – entgegen den Absprachen –zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 50,00* und für das Fahrzeug pro Kilometer € 1,50* zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet (* zzgl. gesetzl. MwSt.). Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.